Die Verlobung
Wissenswertes rund um den Heiratsantrag
Mit der Verlobung versprechen sich zwei Menschen einander zu heiraten. Hier erfahren Sie mehr über die Bedeutung der Verlobung.
Was ist eigentlich die Verlobung?
Bei einer Verlobung geben sich Mann und Frau das Versprechen, in naher Zukunft (zumeist ein Jahr) die Ehe einzugehen. Die Verlobung kann dabei einerseits im privaten Rahmen durch das gegenseitige Versprechen stattfinden oder andererseits durch die Anmeldung der Hochzeit auf dem Standesamt.
So entsteht eine Verlobung nicht nur mittels eines privaten Versprechens, sondern automatisch auch dann, wenn das Paar die Anmeldung der Eheschließung auf dem Standesamt vollzieht. Die Zeit der Verlobung dient dabei als Vorbereitung auf die Hochzeit.
Kommt die Verlobung in der Bibel vor?
Unser Experte Tobias Zschöckner, der die christliche Singlebörse Himmlisch-Plaudern.de betreibt, meint:
»Verlobungen sind ganz eindeutig keine Erfindung der heutigen Zeit oder von verträumten Romantikern. Schon im Alten Testament wurde die Verbindlichkeit (5. Dtn 22,23 ff, ) und damit die besondere Bedeutung von Verlobungen niedergeschrieben. Auch im Neuen Testament werden Verlobungen thematisiert (z.B. Lk 2,5,) und damit deren Relevanz belegt. Verlobungen haben seitdem aber nicht an Bedeutung verloren, sondern bleiben als Vorstufe zur Ehe ein sehr wichtiger, aber auch schöner und durchaus romantischer Schritt im menschlichen Leben.«
Wer von beiden macht den Verlobungsantrag?
Ursprünglich war es Brauch, dass der Mann den Antrag machte, indem er die Frau fragte, ob sie ihn heiraten möchte. Zwar wird diese alte Tradtion von vielen so fortgeführt, aber durch die Emanzipation der Frau kommt es heutzutage auch ab und an vor, dass die Frau den Antrag macht.
Verlobung ja, aber welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?
Es bedarf im Grunde nur der Voraussetzung der gegenseitigen Bereitschaft zu diesem Schritt. Man muss weder volljährig sein, noch wird eine Zustimmung von den Eltern benötigt, noch sind behördliche Schritte hierfür notwendig.
Wie verlobt man sich?
Eine Verlobung kann sowohl von den beiden Partnern allein oder aber im kleineren bzw. größeren Kreise von Verwandten/Freunden vollzogen werden. Natürlich kann auch eine richtig große Verlobungsparty geschmissen werden, wem dies beliebt.
Nach christlicher Tradition ist es üblich, dass die Verlobungsringe vor der Zeremonie der Verlobung vom Pfarrer/Priester gesegnet werden. Hier bietet es sich auch an, die Verlobung während des Gottesdienstes zu vollziehen (das Paar steckt für sich die Ringe an) und sich das Heiratsversprechen unter den Augen Gottes zu geben.
Welche Verlobungsringe?
Im Grunde genommen gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder die Ringe sollen nur für die Zeit der Verlobung getragen werden, dann reichen ganz einfache Ringe aus Silber oder einem anderen günstigen Material aus.
Möchte das Paar jedoch die Ringe später als Hochzeitsringe weiter verwenden, so sollte ein entsprechend hochwertiges Material wie Gold (es empfiehlt sich 585er bzw. 750er Gold) oder Platin gewählt werden. Der Verlobungsring wird in der Regel am linken Ringfinger getragen.
Wie wird eine Verlobung juristisch bewertet?
Die Verlobung (rechtl. Verlöbnis) gilt offiziell als ungeschriebener Vertrag, unabhängig von der Anzahl der bei der Verlobung anwesenden Personen. Allerdings kann das Heiratsversprechen später nicht eingeklagt werden, falls einer der beiden Partner die Verlobung löst. Zudem gelten Verlobte nach dem Strafgesetzbuch als Angehörige und müssen deshalb vor Gericht nicht gegeneinander aussagen.
Wird die Verlobung ohne zwingenden Grund aufgelöst, so ist der auflösende Partner verpflichtet, entstandene Kosten (bspw. für die Planung der Hochzeit) sowohl dem Partner als auch weiteren Involvierten zu ersetzen.
Ebenfalls können gegenseitig gemachte Geschenke voneinander zurückgefordert werden. Sofern die Verlobung aus zwingendem Grund wie Untreue etc. aufgelöst wird, ist der Partner, der die Auflösung der Verlobung veranlasst hat, zu Schadenersatz verpflichtet. Zwei Jahre nach Auflösung der Verlobung verjähren alle diese Ansprüche.