Was besagt die katholische Fastenordnung?
Fastenzeiten und Fastenspeisen
Wer soll wann und wie fasten? Hier erfahren Sie alles über die katholische Fastenordnung.
An welchen Tagen soll man fasten?
Aktuell nennt die Lateinische Kirche in ihrer Fastenordnung nur zwei strenge Fast- und Abstinenztage: Aschermittwoch zu Beginn der Fastenzeit und an ihrem Ende den Karfreitag.
An diesen Tagen sollen katholische Christen fasten und zudem abstinent leben. Beim Fasten ist dabei eine einmalige Mahlzeit am Tag erlaubt. Diese Mahlzeit sollte dem Anlass entsprechend einfach, aber sättigend sein. Zudem dürfen an den Fasttagen zwei kleine Zwischenmahlzeiten gegessen werden (z. B. Obst oder Brot). Das Abstinenzgebot besagt, dass an diesen Tagen der Verzehr von Fleisch verboten ist.
In der christlichen Tradition gelten neben der österlichen Bußzeit auch die Freitage des Jahres (außer sie fallen auf ein Hochfest) zu den Bußtagen, an welchen ein Fastenopfer bzw. Freitagsopfer erbracht werden soll.
Was wird gefastet?
Was genau gefastet oder als Freitagsopfer erbracht werden soll, wird in der Fastenordnung nicht detailliert festgehalten. Stattdessen gibt es verschiedenen Vorschläge: Verzicht auf Fleisch, spürbare Einschränkungen im Konsum, Verzicht auf Genussmittel sowie Werke der Nächstenliebe oder ein Geldopfer für Notleidende.
Im Mittelalter waren die Fastenregeln um einiges strenger als heute: Es durfte nichts außer drei Bissen Brot gegessen sowie drei Schluck Bier oder Wasser getrunken werden. Im Jahr 1486 wurde diese Regelung durch Papst Innozenz VIII. gelockert und es war nun in der Fastenzeit erlaubt, auch Milchprodukte zu sich zu nehmen.
Wer soll nach der Fastenordnung fasten?
Die katholische Fastenordnung verpflichtet alle erwachsenen Katholiken vom vollendeten 18. Lebensjahr bis zum Beginn des 60. Lebensjahres am Aschermittwoch und Karfreitag zu fasten. Kinder und Jugendliche sollten langsam an das Fasten herangeführt und mit seiner Bedeutung vertraut gemacht werden.
Dahingegen gilt das Abstinenzgebot (Verzicht auf Fleisch) an diesen Tagen für alle Katholiken ab dem 14. Lebensjahr bis zum Lebensende.
Von Fasten und Abstinenz entschuldigt sind die Personen, die durch Krankheit, schwere körperliche Arbeit oder Armut verhindert sind, sich auf Reisen befinden oder das Essen an einem fremden Tisch einnehmen.
Quellen
- Seewald, Peter: Kult; München 2007, 123.
- www.heiligenlexikon.de
- www.brauchtum.de
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